

Ablauf
Mein Angebot richtet sich an junge Erwachsene, Erwachsene, sowie ältere Menschen. Ich arbeite mit Einzelpersonen, Paare und Familien.
Als Klinische Psychologin unterliege ich nach §37 Psychologengesetz der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht ermöglicht es meinen Klienten im geschützten Rahmen über alles zu sprechen, was sie beschäftigt oder belastet.
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Vertrauen ist der Grundstein für Veränderung. Deshalb ist die therapeutische Beziehung wesentlich und ein tragendes Element in der psychologischen Beratung und Behandlung. Zu Beginn ist es deshalb wichtig, sich kennenzulernen und herauszufinden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs oder bei Fragen können Sie mich telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren. Eine grobe Schilderung Ihres Anliegens hilft mir schon vorab einzuschätzen, ob ich Sie bei Ihren Veränderungswünschen gut unterstützen kann und die richtige Ansprechperson bezüglich Ihres Themas bin.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Besprechen Ihrer Anliegen und Ziele. Weiters sollen alle Fragen bezüglich Behandlungssetting, Ablauf, Frequenz und Kosten ausreichend Platz finden. Die Entscheidung, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können und wünschen, treffen Sie erst nach dem Erstgespräch.
Kosten
- Klinisch-psychologische Beratung und Behandlung (ca. 50 Minuten): € 90
(Vollfinanzierung unter bestimmten Bedingungen oder Teilrefundierung durch Krankenkasse bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung möglich)
KOSTENZUSCHUSS (Teilrefundierung durch die Krankenkasse):
Pro Sitzung werden aktuell erstattet:
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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): € 33,70 (für 60 Minuten)
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Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 50,00 (ab 50 Minuten)
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Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): € 50,20 (ab 50 Minuten)
Weitere Infos finden Sie Im Factsheet des Berufsverbandes (BÖP): Wege_zum_Kostenzuschuss-1.pdf
KASSENPLATZ (Vollfinanzierte Kassenleistung ohne finanzielle Vorleistung):
In meiner Praxis gibt es 5 vollfinanzierte Kassenplätze die durch Psyhelp vermittelt werden. Gerne können Sie sich vorab bei mir informieren, ob derzeit einer der Kassenplätze frei wäre. Mit einer ärztlichen Bestätigung bei Vorliegen einer krankheitswertiger psychischer Störung können sie sich unter www.psyhelp.at anmelden und eine Präferenz der/des behandelnden Psychologin/Psychologen angeben. Die Vermittlung wird von Psyhelp vorgenommen und ist dadurch nicht gewährleistet. Für Versicherte der SVS und BVA ist ein Selbstbehalt zu leisten. Mehr Informationen dazu finden sie hier.
Private Zusatzversicherung übernehmen oftmals die Kosten für klinisch-psychologische Behandlung. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung oder über Ihren Versicherungsvertrag über die Voraussetzungen.
- Neuropsychologische Diagnostik: Preis auf Anfrage, je nach Fragestellung
Aufgrund meines Status als Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik können Sie die Honorarnote einreichen und bekommen mit vorhandener Überweisung eines Arztes bis zu 80% des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
- Neuropsychologisches Funktionstraining (ca. 50 Min.): € 90
- Hausbesuche und sonstige Fahrten zum Therapieort:
Zu dem Honorar pro Einheit wird eine Pauschale je nach Entfernung und zeitlichem Aufwand individuell berechnet.
- Online-Sitzungen:
Für die Kostenzuschuss für Online-Einheiten gibt es bestimmte Voraussetzungen. Gerne informiere ich Sie darüber, welche Voraussetzungen im Ihrem Fall gelten.
Alle Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.
Absageregelung
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine frühest mögliche Absage per Telefon oder Mail. Ab der zweiten Absage, die innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, muss die Einheit leider verrechnet werden.
Krisen
In Phasen einer Krise versuche ich meinen Klienten auch kurzfristig einen Notfall-Termin anzubieten.
Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, finden Sie hier Notfallanlaufstellen für das Burgenland, Wien und Niederösterreich.